Besondere Umstände erfordern besondere Massnahmen. Das neuartige Coronavirus hat unser Land immer mehr im Griff und der Schutz besonders gefährdeter Menschen steht im Zentrum. Zu den Risikogruppen gehören Personen ab 65 Jahren – eine an Ala-Veranstaltungen überdurchschnittlich vertretene Altersgruppe. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand bereits am 6.3.2020 beschlossen, die 111. Mitgliederversammlung vom 15.3.2020 abzusagen. Die Entwicklung der letzten Tage hat gezeigt, dass dieser Entscheid berechtigt war. Ein Ersatzdatum ist aufgrund der aussergewöhnlichen Situation und unklaren Entwicklung nicht vorgesehen.
Die für die Mitgliederversammlung angemeldeten Personen konnten bis zum 15.3.2020 in Form einer konsultativen Abstimmung zu den traktandierten Geschäften schriftlich Stellung nehmen. Es sind 72 Rückmeldungen per Brief oder e-Mail eingegangen, 11 der angemeldeten Personen haben keine Stellung bezogen.
Die Abstimmungen und Wahlen zu den traktandierten Geschäften haben folgende Resultate ergeben:
Traktandum 3: Jahresberichte 2019
Wollen Sie die Jahresberichte formell genehmigen?
Ja: 70
Nein: 0
Enthaltung: 2
Traktandum 4: Jahresrechnung 2019
Wollen Sie die Jahresrechnung formell genehmigen?
Ja: 70
Nein: 1
Enthaltung: 1
Traktandum 5: Jahresprogramm 2020
Wollen Sie das Jahresprogramm formell genehmigen?
Ja: 70
Nein: 1
Enthaltung: 1
Traktanden 6 und 7: Budget 2020 mit Antrag
Wollen Sie das Budget für 2020 genehmigen?
Ja: 67
Nein: 0
Ja, aber ohne Antrag: 3
Enthaltung: 1
Ausstand: 1
Traktandum 8: Wahlen
Wollen Sie Judith Hüppi in den Vorstand wählen?
Ja: 70
Nein: 0
Enthaltung: 2
Wollen Sie Reto Dürler in den Vorstand wählen?
Ja: 67
Nein: 1
Enthaltung: 4
Vertretung der Ala im Vorstand von BirdLife Schweiz
Ja: 70
Nein: 0
Enthaltung: 1
Nur Tobias Roth: 1
Aufgrund dieser klaren Ergebnisse der schriftlichen Konsultation der angemeldeten Mitglieder erachtet der Vorstand die Geschäfte als beschlossen. Eine solche Abstimmung als Ersatz einer Mitgliederversammlung ist im Vereinsrecht nicht vorgesehen. Der Vorstand weist jedoch darauf hin, dass der Bundesrat dieses Vorgehen mit Änderung der COVID-19-Verordnung vom 16. März 2020 ausdrücklich legitimiert hat. Diese Regelung gilt zwar nicht rückwirkend, sie zeigt uns aber immerhin, dass die gewählte Form der schriftlichen Konsultation auch rechtlich Bestand haben dürfte.
Der Vorstand bedankt sich für das Vertrauen der Mitglieder in seine Arbeit und hofft, möglichst viele Ala-Mitglieder an der Mitgliederversammlung in einem Jahr begrüssen zu dürfen. Unser Engagement für die Vogelkunde und den Vogelschutz werden wir mit viel Elan fortführen.