• Kiebitz
    Kiebitz
    Der bedrohte Kiebitz Vanellus vanellus ist der "Wappenvogel" der Ala. Dieses Küken ist erst wenige Tage alt.
  • Kiebitz
    Kiebitz

    Die Ala hat zu ihrem 100-jährigen Bestehen 2009 mehrere Schutz- und Forschungsprojekte zugunsten des Kiebitzes unterstützt.

  • Tannenhäher
    Tannenhäher

    Der Tannenhäher Nucifraga caryocatactes versteckt jedes Jahr mehrere 10'000 Arvennüsse als Wintervorrat – und findet die meisten wieder.

  • Bartmeise
    Bartmeise

    Die exotisch wirkende Bartmeise Panurus biarmicus ist die einzige Vertreterin ihrer Familie in Europa.

  • Turmfalke
    Turmfalke

    Der Turmfalke Falco tinnunculus ist der häufigste Falke in der Schweiz.

  • Haubentaucher
    Haubentaucher

    Der Haubentaucher Podiceps cristatus ist bekannt für seine spektakulären Balzrituale.

  • Blaukehlchen
    Blaukehlchen

    Das hübsche Blaukehlchen Luscinia svecica ist in Europa mit mehreren Unterarten vertreten. Das weisssternige kommt in der Schweiz ausschliesslich als Durchzügler vor.

  • Graureiher
    Graureiher

    Der Graureiher Ardea cinerea wurde früher als Fischfresser verfolgt und fast ausgerottet, mittlerweile hat sich der Bestand in der Schweiz erholt.

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Die drei nationalen ornithologischen Gesellschaften der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftliche
Ornithologie, Ala, Ficedula und Nos Oiseaux, welche die drei Sprachregionen der Schweiz
vertreten, lehnen das neues Jagdgesetz, über das am 27. September abgestimmt wird, ab.

Birkhuhn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe sind in der Schweiz als Brutvögel bedroht. Die
Bestände des Alpenschneehuhns zum Beispiel haben in den Schweizer Westalpen in den letzten
20 Jahren um 50% abgenommen. Würde das Gesetz angenommen, könnten diese Arten noch
jahrzehntelang national erlegt werden und das Überleben dieser Arten in der Schweiz zusätzlich
gefährden.

Die drei Gesellschaften sind zudem verblüfft über die Aussage des Bundes, dass es mit dem Schutz
von 12 Entenarten im Vergleich zum Gesetz von 1986 erhebliche nationale Verbesserungen für
Vogelarten geben würde. Die Abschüsse dieser 12 zumeist sehr seltenen Arten machen nur gerade
2% der jährlich getöteten Enten aus, andere Arten können weiterhin bejagt werden.

Die Übertragung der Verantwortung des Bundes an die Kantone für die Kontrolle der Abschüsse
geschützter Arten könnte als Folge von politischem Druck lokal starker Lobbyorganisationen die
Bestände von mehreren Vogelarten in der ganzen Schweiz bedrohen.

Die drei Verbände haben deshalb die Nein-Parole zum neuen Jagdgesetz beschlossen.